• Share
  • Print

Teilnahmebedingungen Wettbewerbe

Die Teilnahme ist kostenlos und offen für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Jeder Teilnehmende darf pro Wettbewerb nur einmal teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt via Internet oder E-Mail – abhängig vom jeweiligen Wettbewerb. Nach Teilnahmeschluss wird der/die Gewinner/in des Wettbewerbs ausgelost und bekanntgegeben. Sollten mehrere Teilnehmende den ersten Platz belegen, wird der/die Gewinner/in durch das Zufallsprinzip ausgelost. Die zu gewinnenden Preise sind nicht übertragbar.

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass eingereichte Bilder, Fotos oder Videos auf LinkedIn, Facebook, Instagram und ausserhalb veröffentlicht und genutzt werden dürfen.

Die Ginesta Immobilien AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden.

LinkedIn/Facebook/Instagram-Gewinnspiele

Bei Gewinnspielen auf LinkedIn, Facebook oder Instagram kann, wenn nicht anders explizit erwähnt, durch Kommentieren, Liken oder Teilen am Wettbewerb teilgenommen werden. Es können nur Personen aus der Schweiz teilnehmen und gewinnen. Die Gewinner werden ausgelost. Die zu gewinnenden Preise sind nicht übertragbar. Ginesta ist Veranstalter des Gewinnspiels. Die Promotion steht in keiner Verbindung zu LinkedIn, Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von LinkedIn, Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. LinkedIn, Facebook oder Instagram haben nichts mit dem Gewinnspiel zu tun und LinkedIn, Facebook oder Instagram sind nicht Ansprechpartner für Gewinnspiele.

Verstoss gegen Teilnahmebedingungen

Bei einem Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Ginesta das Recht vor, Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschliessen.

Nutzung persönlicher Daten

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Gewinn kann nicht umgetauscht oder in bar ausbezahlt werden. Sämtliche gewinnberechtigten Personen werden durch Ginesta benachrichtigt. Kann ein Gewinner aufgrund von unvollständigen oder falschen Registrierungsangaben nicht erreicht werden, erlischt der Gewinnanspruch. Die Gewinner sind damit einverstanden, dass sie im Internet namentlich erwähnt werden können.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel und der Abgabe seiner Daten erteilt der Teilnehmer Ginesta die Einwilligung, dass die Personendaten auch von Partnern bearbeitet werden können (z.B. zur Gewinnverteilung).

Küsnacht, 1. Juni 2023