Unterhaltskosten

Unterhaltskosten sind Aufwendungen, die dazu dienen, eine Liegenschaft in ihrem Wert bzw. bisherigen Zustand zu erhalten. Man spricht deshalb von werterhaltenden Kosten. Werterhaltende Unterhaltskosten wie auch Versicherungsprämien, Verwaltungs- und Instandstellungskosten in Abzug gebracht werden. Bei selbstbewohnten Liegenschaften gehören Strom-, Wasser-, Hauswartskosten und ähnliches natürlich nicht zu diesen Unterhaltskosten und sind entsprechend nicht abzugsfähig.