Newsletter Juli 2018

Liebe Immobilienfreunde,

haben Sie schon mal von ISOS gehört? Das "Bundesinventar für schützenswerte Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung" wurde auf Bundesebene klammheimlich im stillen Kämmerlein erstellt. Kein Eigentümer hatte je die Möglichkeit, die Klassifizierung seines Grundstücks oder Quartiers zu bestimmen. Bisher galt auch die Meinung, dass ISOS nur für Bundesbauten gelte. Unterdessen sind allerdings mindestens 2 Gerichtsurteile publik geworden, die die Anwendung von ISOS als übergeordnetes Interesse auch für private Bauten verstehen und Baugesuche diesem Inventar unterordnen.

Vor wenigen Tagen ist der Stadtrat von Zürich zudem einen folgenschweren Kuhhandel mit dem Heimatschutz eingegangen. Ohne das Volk oder Parlament anzufragen, hat man eingewilligt, ISOS künftig bei der Ausgestaltung der BZO zu berücksichtigen. Nicht einmal die bürgerlichen Parlamentarier haben sich aufgeregt; keine Zeitung hat es kritisch aufgegriffen. Der Hauseigentümerverband nimmt es gemäss einem Zeitungsbericht mit "grosser Erleichterung" auf, dass die BZO aus dem Jahr 2014 nun schon im November 2018 eingeführt wird. Die Folgen dieses Deals werden die Stadtentwicklung und das Bauen in der Stadt fundamental prägen, insbesondere was die geplante Verdichtung angeht.

Beste Immobiliengrüsse
Claude Ginesta

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