Gute Nachrichten für Besitzer von Renditeobjekten

 

Was bedeutet der Bundesgerichtsentscheid zu den höheren Nettorenditen? Eine Einordnung.

Das Bundesgericht hat am 26. Oktober 2020 entschieden, dass die Nettorendite für eine Renditeliegenschaft mit Mietobjekten maximal 2% über dem vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement vierteljährlich erhobenen Referenzzinssatz liegen darf. Bis anhin war die Maximalrendite mit 0,5% über dem Referenzzinssatz gedeckelt. Dieser Entscheid hat für allerhand Zündstoff gesorgt, vor allem auch weil er viele Menschen in der Schweiz direkt betreffen kann, gibt es in unserem Lande doch rund 2,1 Millionen Mietwohnungen.  

Ein Land von Mietern

Gerade weil es so viele betrifft und Wohnen ein Grundrecht ist, gilt die Miete als Zwangskonsum und entsprechend ist der Mieterschutz immer ein politisches Thema, das derzeit wieder einmal in Bern auf der Traktandenliste steht. Das Anliegen ist klar: Es sollen keine ungerechtfertigt hohen Gewinne auf Kosten der Mieter gemacht werden und es gilt die Kostenmiete plus Nettorendite gemäss aktuellem Bundesgerichtsentscheid.  

Die entscheidende Frage: Was ist eine zulässige Rendite?

Rund ein Drittel aller Mietwohnungen ist im Besitz institutioneller Anleger wie Pensionskassen, die einen Gewinn erwirtschaften können müssen, der deutlich über der Teuerung liegen sollte und somit im Alter auch wieder uns allen zu Gute kommt. Und auch für private Anleger soll es interessant bleiben, in attraktiven Wohnraum mit der Chance auf eine massvolle aber gute Rendite investieren zu können. 

Weiter hat der soziale Wohnungsbau in der Schweiz historisch eine starke Position– ein Viertel der Stadtzürcher Mietwohnungen zum Beispiel sind im Besitz von Baugenossenschaften und privaten oder kirchlichen Stiftungen. Mit dem Ende November 2011 vom Stimmvolk angenommenen Grundsatzartikel muss dieser Anteil bis 2050 auf einen Drittel gesteigert werden. Somit ist auch langfristig für genügend günstigen Wohnraum für Menschen gesorgt, die auf solchen angewiesen sind. In diesem Kontext erscheint der aktuelle Bundesgerichtsentscheid sozial verträglicher. 

Mit Weitsicht richtig entschieden

Insgesamt lässt sich sagen, dass Markt und Staat richtig spielt und ein Immobilienmarkt mit Aussicht auf gesunde Renditen, die wieder in neuen und attraktiven Wohnraum investiert werden können, langfristig zu begrüssen ist. Weiter ist anzumerken, dass wohl die meisten Renditen die alte Regel verletzt haben und damit geschätzte 70-80% der Mietverhältnisse nicht gesetzeskonform waren. Eine solche Situation ist natürlich stossend und das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid eine längst fällige Legalisierung der Wirklichkeit vollzogen. Von daher erachten wir eine Nettorendite von 2% über dem Referenzzinssatz für die heutige Zeit mit dem nun schon lange anhaltenden Niedrigzinsumfeld für angemessen. Zumal diese 2% auch nur gelten, solange der Referenzzinssatz selber nicht über 2% steigt und damit verhindert wird, dass die Nettorendite über 4% steigen wird.