Dies betrifft Bauten ausserhalb der Bauzone, d.h. vor allem im Landwirtschaftsgebiet und zeigt auf, wie zusätzliche Flächen erstellt werden können, bzw. innerhalb einer Gebäudekubatur neue Flächen geschaffen werden.
Grundregeln sind:
- 30% zusätzlich zur bisherigen Fläche, jedoch maximal 100m2 neu zusätzlich erstellbar
- 60% zusätzliche Wohnflächen innerhalb der bestehenden Gebäudekubatur.
- Basis für die Berechnung (100%) ist immer der Bestand von Wohnflächen im Jahr. Es ist ein gesamtschweizerisches Gesetz.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie in diesem Merkblatt.
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