Welche Rechte und Grundsätze gelten bei altrechtlichen Wohnbauten

 

Dies betrifft Bauten ausserhalb der Bauzone, d.h. vor allem im Landwirtschaftsgebiet und zeigt auf, wie zusätzliche Flächen erstellt werden können, bzw. innerhalb einer Gebäudekubatur neue Flächen geschaffen werden.

 

Grundregeln sind:

  • 30% zusätzlich zur bisherigen Fläche, jedoch maximal 100m2 neu zusätzlich erstellbar
  • 60% zusätzliche Wohnflächen innerhalb der bestehenden Gebäudekubatur.
  • Basis für die Berechnung (100%) ist immer der Bestand von Wohnflächen im Jahr. Es ist ein gesamtschweizerisches Gesetz.

Eine detaillierte Auflistung finden Sie in diesem Merkblatt.

Weitere spannendes Immobilien-Wissen finden Sie in unserem Glossar.