Newsletter Oktober

Liebe Immobilienfreunde

 «MuKEn» ist weder ein neuer Kindername, noch ein asiatischer Volksstamm. Dafür könnte es bald schon Ihr Heizungssystem betreffen. Am 1. Januar 2018 ist das neue bundesweite Energiegesetz MuKEn mit Vorschriften im Gebäudebereich in Kraft getreten. Zwar ist die Umsetzung der kantonalen Bestimmungen im Kanton Zürich noch in der parlamentarischen Phase, doch geht man davon aus, dass die heute geltenden Vorschriften demnächst von den neuen abgelöst werden. Während dies bei Neubauten die Pflicht zur Eigenstromproduktion bedeuten könnte, steht bei Altbauten der Heizungsersatz von fossilen Systemen im Brennpunkt. Mindestens 10% erneuerbare Energie soll künftig für die Wärmeerzeugung genutzt oder durch Effizienzsteigerung (z.B. mittels zusätzlicher Wärmedämmung) kompensiert werden. Öl- und Gasheizungen werden damit zwar nicht verboten, können aber nicht mehr ohne Zusatzaufwand ersetzt werden. Der Ersatz von Öl- und Gasheizungen wird dann teurer und aufwändiger werden, als es heute (noch) der Fall ist.

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Ihr Claude Ginesta