Newsletter Juli 2019

 

Liebe Immobilienfreunde

Das Geld wird immer billiger, man spricht inzwischen von Minuszinsen auf Sparguthaben. Unklar war bisher, ob Minuszinsen auch bei Hypotheken vorkommen können. Nun hat ein Bundesgerichtsentscheid diese Frage verneint. Interessant war die Verteidigungsstrategie der Bank: Man würde sich gar nicht auf dem Kapitalmarkt mit Geld bedienen, sondern mit Sparguthaben. Interessant, wenn man mit der Bank um eine Vorfälligkeits-entschädigung verhandelt, wird man immer auf die Kapitalmarktsituation verwiesen. Das Bundesgericht hat die Frage negativ beantwortet, da eine vertragliche Klausel im vorliegenden Fall gefehlt habe. Kunden müssten also beim Neuabschluss das Kleingeschriebene gut lesen und auch mal eine solche Klausel streichen. Mehr dazu im NZZ-Artikel, welcher den Bundesgerichtsentscheid (auf Französisch) gut kommentiert.

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Beste Immobiliengrüsse

Ihr Claude Ginesta