Zimmer

Als ganze Zimmer zählt man Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer. Nicht als Zimmer gelten das Bad, die Küche und der Flur. Für halbe Zimmer besteht in der Schweiz keine rechtlich gültige Definition, hier hat sich aber folgende Usanz eingebürgert: Natürlich belichtete und belüftete Flächen, die nicht als Zimmer angerechnet werden können, gelten als halbe Zimmer bei einer grossen Wohnküche ab 12 m2, einem mindestens 6 m2 grossen Essbereich in der Küche oder einem Vorraum oder Flur mit mindestens 6 m2 Fläche.