Wohnrecht

Berechtigt denjenigen, zu dessen Gunsten es vereinbart ist, eine Liegenschaft oder Einheiten davon zu bewohnen. In vielen Fällen wird ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen, das ohne eine Befristung auskommt. Es muss als beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die das Wohnrecht auf die eingetragene Person beschränkt oder als dingliches Recht, das auch für Familienangehörige oder Pflegepersonal des Wohnrechtinhabers gilt, im Grundbuch eingetragen werden.