Wohnfläche

Zur Berechnung der gesamten Haupt- bzw. Wohnfläche einer Liegenschaft werden die Einzelflächen folgender Räume addiert: Entrée, Wohnen, Essen, WC, Bad, Küche, Einbauküchenmöbel, Vorratsräume, Einbauschränke, Korridore, interne Treppen, Büroräume, Öfen und Cheminées. Wintergärten dürfen, sofern sie das gesamte Jahr über bewohn- und beheizbar sind, ebenfalls zur Wohnfläche mit dazu gerechnet werden

Nicht dazu gerechnet werden dürfen hingegen die Nebennutzungsflächen wie Balkone, unbeheizte Wintergärten, Terrassen, Garagen, Estrich-, Keller-, Bastel- und Veloräume.