Aufgabe der Raumplanung ist es, Grundstücke einer Bauzone zuzuweisen. Wird im Zuge der Zuweisung entschieden, noch nicht überbautes und vermutlich die nächsten 15 Jahre nicht benötigtes Bauland nun zum Beispiel wieder der Landwirtschaftszone zuzuweisen, bezeichnet man den Vorgang als Rückzonung. Wird dem Grundeigentümer bei der Rückzonung eine Entschädigung zugesprochen, nennt man der Vorgang Auszonung.
Wäre die Zuweisung entgegengesetzt, wäre das eine Einzonung.