Zeit der Rückgabe
Nach Art. 79 OR muss die Rückgabe der Mietsache am letzten Tag des Mietverhältnisses erfolgen, und zwar während der üblichen Geschäftszeit. Abweichende Regelungen sind aber zulässig – konsultieren Sie deshalb den schriftlichen Mietvertrag.
Verweigert der Mieter die rechtzeitige Rückgabe der Sache, so kann die Vermieterin ihn gerichtlich aus dem Mietobjekt ausweisen lassen.