Richtplan

Der Richtplan ist ein Instrument der schweizerischen Raumplanung und wird auf Gemeinde-, Kantons- sowie Bundesebene verwendet (Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung, kurz RPG 1).

Er dient der Koordinierung raumwirksamer Aktivitäten wie Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Infrastrukturplanung und Schutz von Natur und Landschaft.

Der Richtplan definiert die Planungsabsichten des Kantons und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Er regelt auch die Planung von größeren Projekten wie Freizeit- oder Einkaufszentren, mit verbindlichen Regeln über einen längeren Zeitraum.