Diese umfasst Land, dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist und es gelten derweil die Bestimmungen der Landwirtschaftzone.
Die Umzonung einer Bauzone in eine Reservezone wird teilweise auch genutzt, um eine Auszonung zu verhindern oder zu verzögern, denn bei dieser fällt eine Entschädigung an den Grundeigentümer an.
Auf nationaler Ebene unterscheidet man zwischen drei Zonen: Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen.
Das kantonale Recht kann weitere Nutzungszonen vorsehen, so gibt es zum Beispiel im Kanton Zürich fünf Zonentypen. Neben den Reservezonen sind auch Bauzonen, Freihaltezonen, Erholungszonen und Landwirtschaftszonen als solche definiert und geregelt.