Mietzinsdepot

Wer einen Mietvertrag unterschreibt, verpflichtet sich üblicherweise, als Sicherheit für den Vermieter einen gewissen Betrag auf ein Sperrkonto zu überweisen, das erst nach Beendigung des Vertrages wieder aufgelöst werden kann. Diese Sicherheit gilt für nicht bezahlte Mieten, Nebenkosten oder Schäden am Mietobjekt. So ist darauf zu achten, dass mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls einer Mietliegenschaft vom Vermieter auch die schriftliche Freigabe des Mietzinsdepots erteilt wird, wenn keine Schäden vorhanden sind. Falls Schäden verursacht worden sind, hat der Vermieter drei Monate Zeit, die Reparaturen zu organisieren und die entsprechenden Rechnungen abzuwarten. Das Mietzinsdepot darf maximal drei Monatsmieten inklusive Nebenkostenpauschale betragen. Ist im Mietvertrag kein Mietzinsdepot geregelt, muss auch keines hinterlegt werden.

Wer für die Hinterlegung des Mietzinsdepots nicht auf sein Erspartes zurückgreifen will oder kann, hat die Möglichkeit, dafür bei diversen möglichen Anbietern eine Mietkautionsversicherung (auch Mietzinsgarantie genannt) abzuschliessen, die die obengenannten Risiken deckt.

Mietkaution ist ein synonymer Begriff für Mietzinsdepot.