So werden ungenutzte bzw. unvermietete aber unmittelbar beziehbare Gebäude und Wohn-/Gewerbeeinheiten in privatem oder öffentlichem Eigentum genannt. Erschlossene, aber unbebaute Grundstückflächen werden dagegen als Brachland bezeichnet.
So werden ungenutzte bzw. unvermietete aber unmittelbar beziehbare Gebäude und Wohn-/Gewerbeeinheiten in privatem oder öffentlichem Eigentum genannt. Erschlossene, aber unbebaute Grundstückflächen werden dagegen als Brachland bezeichnet.