Landwirtschaftszone

Aufgabe der Raumplanung ist es, landwirtschaftlich genutzte Flächen entsprechend der verschiedenen Nutzungstypen zu unterscheiden und den entsprechenden Typen von Landwirtschaftszonen zuzuweisen. Diese sind:

Landwirtschaftszone I:   
Unbedingt erhaltenswerte Flächen, die sich für die landwirtschaftliche Nutzung wie Fruchtfolgeflächen, Rebbauflächen und die maschinelle Bewirtschaftung eignen

Landwirtschaftszone II:     
Flächen, die im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden sollen und aufwändig zu bewirtschaften sind wegen z.B. steileren Lagen, geringer Bodentiefe, schwierigen klimatischen Verhältnissen oder natürlich bedingte eingeschränkte Fruchtbarkeit und Produktivität.

Geschützte Landwirtschaftszonen:     
Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden sollen, aufgrund ihrer Eigenart oder besonderen Schönheit aber schützenswert sind. Dazu gehören insbesondere bedeutende traditionelle Kulturlandschaften wie Terrassen- oder Safrankulturen und Heckenlandschaften

Spezielle Landwirtschaftszonen:     
Flächen, die für bodenunabhängige landwirtschaftliche Aktivitäten wie Hors-Sol-Kulturen oder Gewächshäuser genutzt werden

Auf nationaler Ebene unterscheidet man zwischen drei Zonen: Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen.

Das kantonale Recht kann weitere Nutzungszonen vorsehen, so gibt es zum Beispiel im Kanton Zürich fünf Zonentypen. Neben den Landwirtschaftzonen sind auch Bauzonen, Freihaltezonen, Erholungszonen und Reserverzonen als solche definiert und geregelt.