Diese dienen der Freihaltung von Bach-, Fluss- und Seeufern, Waldrändern, Aussichtslagen, des Geländes für die Ausübung des Wintersports sowie der Sicherung von Grund- und Quellwasserschutzzonen ausserhalb des Siedlungsgebietes.
Zulässig ist hier die Erstellung von Bauten und Anlagen, die diesem Zonenzweck entsprechen.
Auf nationaler Ebene unterscheidet man zwischen drei Zonen: Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen.
Das kantonale Recht kann weitere Nutzungszonen vorsehen, so gibt es zum Beispiel im Kanton Zürich fünf Zonentypen. Neben den Freihaltezonen sind auch Bauzonen, Landwirtschaftzonen, Erholungszonen und Reserverzonen als solche definiert und geregelt.