Bei Erholungszonen wird unterschieden zwischen Sportanlagen, Tennisplätzen, Schwimmbädern oder ähnlichem und Familiengärten.
Während auf öffentlich zugänglichen Sportanlagen die Erstellung von Gebäuden zulässig sind, die dem Betrieb dienen, sind die Restriktionen bei Familiengärten – oder wie man sie im Volkmund gerne nennt «Schrebergärten» - meist deutlich restriktiver mit klaren Flächen- und Nutzungsbeschränkungen. In der Stadt Zürich darf ein solches Häuschen inklusive Pergola zum Beispiel nicht grösser als 15 Quadratmeter gross sein, darin übernachtet werden darf ebenfalls nicht.
Auf nationaler Ebene unterscheidet man zwischen drei Zonen: Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen.
Das kantonale Recht kann weitere Nutzungszonen vorsehen, so gibt es zum Beispiel im Kanton Zürich fünf Zonentypen. Neben den Erholungszonen sind auch Bauzonen, Landwirtschaftszonen, Erholungszonen und Reserverzonen als solche definiert und geregelt.