Die Baulinie definiert den Abstand, den ein Neubau gegenüber Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen zu wahren hat.
Bei Neubauten kommt es oft vor, dass man auch Bauten innerhalb des Baulinienbereichs zulässt. Dann wird aber eine öffentlich-rechtliche Anmerkung verlangt, bei der die entschädigungslose Entfernung der Bauteile innerhalb der Baulinie verlangt werden. Weiter wird der Mehrwert "wegbedungen", d.h. der Ersteller hat kein Anrecht auf eine Entschädigung. Solche Anmerkung sind oft im Grundbuch zu finden.