Verhältnis zwischen Parzellengrösse und Bruttogeschossfläche. Die Ausnutzungsziffer definiert die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks.
Beispiel: Bei einer Parzellenfläche von 1000 m2 und einer Ausnützungsziffer von 0.5 darf die Bruttogeschossfläche 500 m2 nicht überschreiten.