Zweitwohnungsgesetz

Das per 1. Januar 2016 in Kraft getretene Gesetz ist die Umsetzung des Volksentscheides vom 11. März 2012 der angenommenen Volksinitiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen», umgangssprachlich die «Zweitwohnungsinitiative». Das Gesetzt verbietet allen Gemeinden in der Schweiz, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20 Prozent beträgt, die Erstellung neuer Zweitwohnungen bzw. die Erteilung entsprechender Baubewilligungen.