Einkommenssteuer

Von Bund, Kantonen und Gemeinden werden Steuern auf Einnahmen von Liegenschaften im Privatbesitz erhoben. Als Einnahmen gelten Mieterträge und bei selbstbewohnten Liegenschaften der Eigenmietwert als fiktive Einnahme, da der Eigentümer im Gegensatz zu einer Vermietung kein besteuerbares Einkommen erzielt. Im Gegenzug können Unterhalts- und Finanzierungskosten in Abzug gebracht werden, nicht aber wertvermehrende Aufwendungen.