Dienstbarkeiten

Dienstbarkeiten sind Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, welche meist im Grundbuch angemerkt sind. Es gibt Rechte und Lasten. Beim Kauf von Immobilien empfiehlt es sich, den Grundbuchauszug genau zu prüfen und mit dem Notar zu besprechen. Besonders Lasten müssen genau geprüft werden.

Eine Dienstbarkeit kann, muss aber nicht wertbeeinflussend sein. Für die Aufhebung einer Dienstbarkeit müssen in Normalfall beide Parteien einverstanden sein und dies auf dem Notariat/Grundbuchamt unterzeichnen.